Wohnen im Alter
Es ist das Haus zu groß, die Entfernung zu Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten und Kontakten zu weit und der Weg dahin zu beschwerlich. Beim alten Bad ist der Einstieg zu hoch und die Gefahr eines Sturzes auf den nassen Fliesen zu groß. Die Treppen sind zu beschwerlich, der Garten ist schön, aber es fällt immer schwerer, sich zu bücken oder schwer zu tragen. Es drückt das Bewußtsein, dass man nicht mehr alles so in Ordnung halten kann, wir früher.
Man geht nicht mehr aus dem Haus, fühlt sich einsam, da die Kontakte fehlen. Es fehlen auch die Anregungen für den Geist, die einen wieder lebendiger machen und mutiger und aktiver.
Wenn man noch die Kraft und das Geld hat, kann man das Haus umgestalten, das Bad barrierefrei machen lassen, einen Fahrstuhl einbauen oder das Haus teilen in eine Wohnung oben, die man vermietet und eine kleinere Wohnung unten, die ohne Treppe auskommt und mit der man nicht mehr so viel Arbeit hat. Der Garten kann auch von der Wohnung oben mit genutzt werden und dafür schneiden die die Büsche, harken Laub und mähen den Rasen.
Das anzugehen, ist mit 70 oder 80 nicht einfach. Zum einen die Entscheidung, was getan werden sollte und dann auch das sich Entscheiden. Und hier sieht der Seniorenbeirat die Notwendigkeit, mit einem Wohnlotsen der Gemeinde Unterstützung bei der Planung, Finanzierung und Beschaffung von Handwerkern zu geben.
Ziel der Unterstützung ist, die betreffenden Senioren möglichst lange in einer angenehmen, nicht zur Last fallenden, gewohnten Umgebung zu bewahren.
Man kann sich auch professionelle Hilfe für alle Bereiche, die man selber nicht mehr bewältigen kann holen. Aber der Bedarf in Heikendorf ist riesenfroß und es fällt immer schwerer, diese Hilfe zu bekommen. Und mit 70 oder 80 fällt es eventuell auch immer schwerer, so etwas zu organisieren.
Egal wie, in 20 bis 50% aller Fälle kommt mit weiterem Altern der erhöhte Unterstützungs- und Pflegebedarf hinzu, die Pflegstufe 3 bis 5. Und dann könnte der Umzug in ein Pflegeheim unumgänglich sein.
Darum überlegen Viele, wenn die Kraft nachläßt und es beschwerlich wird, kein Geld mehr für die Umgestaltung des Hauses auszugeben und in ein betreutes Wohnen umzuziehen. Man verkleinert sich, man hat weiterhin sein eigenes Reich, aber man hat um sich Betreuung, Hilfen und Menschen, die in einer ähnlichen Situation sind.
In den letzten Jahren hat Betreutes Wohnen deutlich an Popularität gewonnen, da sich mehr und mehr verschiedene alternative Wohnformen herausgebildet haben. Das Hauptziel dabei ist, dass die entsprechende Person nach wie vor so viel Eigenständigkeit und Selbstverantwortung wie möglich beibehält.
Man soll nach wie vor sein Leben selbstständig gestalten können und Hilfe bekommen, wenn man sie braucht, unkompliziert und ohne großen Aufwand von der Servicestation, die immer ansprechbar ist und fußläufig in der Nähe erreichbar ist. Diese Lösung kann vielen Menschen dabei helfen, wieder neues Selbstvertrauen und mehr Eigenständigkeit zu erlangen.
Für wen eignet sich Betreutes Wohnen genau?
Wichtig ist, zu wissen, dass Betreutes Wohnen sich nicht für jeden älteren oder behinderten Menschen eignet. Die körperliche Einschränkung darf nicht zu stark sein, man sollte also durchaus noch dazu in der Lage sein, selbst Dinge erledigen zu können, sei es ein Besuch beim Arzt oder ein Einkauf in der Nähe. Diese Wohnform bietet sich dann an, wenn man nicht mehr komplett alleine zu Hause zurecht kommt, aber nicht zwingend in ein Seniorenheim umziehen muss.
Wie funktioniert es?
Beim Betreuten Wohnen ist zunächst einmal wichtig, dass Betroffene ein barrierefreies Umfeld zum Leben erhalten, ein Bad das auch mit einem Rollator oder Rollstuhl genutzt werden kann und einen Fahrstuhl zur eigenen Wohnung. Nach den Vorstellungen des Seniorenbeirates Heikendorf ist das eigene Reich kein Eigentum, sondern eine angemietete Genossenschaftswohnung. Allerdings mit einem Notknopf, der die Bereitschaft des Servicehauses ruft und wo man bei Bedarf unterschiedliche Hilfe von Fachpersonal in Anspruch nehmen könnte. Dazu zählen beispielsweise Behördengänge, alltägliche Erledigungen wie Botengänge oder die Begleitung zum Arzt sowie auch Hilfe bei der Hausarbeit. In der Regel werden diese Tätigkeiten von dem ambulanten Pflegedienst des Servicehauses übernommen, die unter anderem gewährleisten, dass für die Pflege und die Betreuung der entsprechenden Person gesorgt ist.
Eine 24-Stunden-Betreuung gibt es beim betreuten Wohnen allerdings nicht. Sollte dennoch mit der Zeit die Kraft mehr und mehr nachlassen und die betroffene Person schwer pflegebedürftig werden, so kann ein Umzug in die stationäre Betreuung des Servicehauses unumgänglich sein. Daher befindet sich das Betreute Wohnen in direkter Nähe zum Servicehaus.
Dieser Umzug fällt für ältere Menschen nicht mehr so schwer, weil sie das gewohnte Umfeld und teilweise sogar das Fachpersonal beibehalten können. Ausschlaggebend sind hierfür also, wie pflegebedürftig die jeweilige Person ist und dass das Leistungsangebot des Servicehauses entspreched umfangreich ist.
Welche Varianten gibt es beim Betreuten Wohnen?
Heutzutage gibt es unterschiedliche Formen für Betreutes Wohnen. Einerseits kann es sein, dass Menschen in ihrer eigenen Wohnung bleiben und nur an einigen Tagen Hilfe von ambulanten Pflegediensten erhalten. Wie oft dies ist, hängt von der persönlichen Notwendigkeit ab. Oft genügt es schon, wenn man für einige Tätigkeiten Unterstützung erhält, wie beispielsweise für das Hinauftragen von Einkäufen, für das Aufhängen der Wäsche oder auch für die Hausarbeit.
Eine zweite Variante gerade für dementiell Beeinträchtigte ist es, in Wohngemeinschaften mit einer nahezu 24 Stunden Betreuung zu leben. Man kocht und spielt zusammen und macht gemeinsame Ausflüge, immer mit Betreuung. Für Ehepaare, bei denen ein Partner fortgeschrittene Demenz hat, kann es eine gute Lösung sein, wenn der an Demenz erkrankte in der Wohngruppe lebt und der Partner eine betreute Wohnung im gleichen Haus hat oder ganz in der Nähe und kann dann so oft wie möglich mit ihm zusammen sein, ohne durch die Last der 24 Stunden Beaufsichtigung, der Unruhe und der Verantwortung frühzeitig zu zerbrechen.
Manche Menschen benötigen nur tagsüber eine Betreuung, andere nur vormittags und abends, wie beispielsweise für die Körperpflege. Bei dieser Form des Betreuten Wohnens fallen also für den ambulanten Pflegedienst häufig Aufgaben an, die ganz alltäglich und für gesunde, kräftige Menschen keine besondere Anstregung sind.
Unter Umständen ist auch eine psychologische Betreuung nötig, denn nicht wenige ältere oder kranke Menschen haben Probleme, mit ihrer abnehmenden Leistungsfähigkeit umzugehen. Gemeinsame Treffen mit anderen Bewohnern, Aktivitäten, die man zusammen unternimmt oder auch Beratungsevents sind nur einige der zahlreichen Angebote.
Natürlich hat das Servicehaus auch die Aufgabe eines Treffs für Klönschnack, Spiele und Kaffetrinken. Da kann man gemeinsame Ausflüge planen und leicht kleinere Hilfen durch andere Bewohner abmachen.
Für diejenigen, die mal nicht selber kochen wollen, besteht die Möglichkeit, sich zum Mittagstisch anzumelden.
Und es ist eine Begegnungsstääte für gemeinsame Hobbys.
Im Gegensatz zum Seniorenheim oder Pflegeheim wohnt man zur Miete. Das Wohnen an sich sowie die ambulante Pflege sind voneinander getrennt. Man lebt also als Bewohner weiterhin in einer eigens gemieteten Wohnung, für die ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Darüber hinaus werden dann die entsprechenden Pflegeleistungen vom ambulanten Dienst in Anspruch genommen.
Für den Heikendorfer Seniorenbeirat sollte das eine Genossenschaftswohnung sein. Der Unterschied zu anderen Lösungen ist, das alle Mieter auch gleichzeitig Genossenschaftsmitglieder sind. Damit sind sie auch auf Lebenszeit unkündbar. Die Finanzierung des Baus erfolgt durch die Genossenschaftsanteile der Mitglieder und die relativ hohe Förderungen (bis 85%) für genossenschaftliche Wohnungen. Der Genossenschaftsanteil ist eine Einlage, die je nach Ertragslage der Genossenschaft auch verzinst wird. Und zieht der Mieter aus, bekommt er die Einlage voll mit evtl. Zinsen wieder ausgezahlt. Sollte er versterben, bekommen die Erben den Genossenschaftsanteil ausgezahlt. Sollte der Mieter die Einlage nicht aus seinem Vermögen zahlen können, kann diese über ein Darlehen der Kfw mit 0,75% finanziert werden. Auch die Übertragung der eigenen Immobilie als Einlage ist möglich. Der über den Einlagebetrag hinausgehende Wert wird wie ein Darlehen verzinst und das Darlehen bei Auszug oder Tod komplett mit der Einlage wieder zurückgezahlt.
Der Vorteil gegenüber zum Beispiel dem betreuten Wohnen am Rügendamm und dem Rehmgarten ist, es ist kein Investor beteiligt, der für sein Investment eine Rendite erwartet und der zum Beispiel nach 20 Jahren eine auslaufende Mietpreisbindung der Sozialwohnung nutzt und die Wohnungsmiete extrem anhebt.
Die bei solchen Objekten übliche versprochene Rendite von 2 bis 3,5 % für den Investor gibt es in einer genossenschaftlichen Wohnanlage nicht und dementsprechend ist die Miete niedriger und das langfristig, quasi auf Dauer.
Gehört einem Investor die betreute Wohnung, hat er ein nur durch das Mietrecht eingeschränktes Recht an seinem Eigentum. Also kann er den Eigennutz beanspruchen, kann eine Renovierung durchführen und bei Ende des Mietvertrages, jemanden aus Köln vorziehen, statt den Heikendorfer, weil der mehr zahlt.
Im Gegensatz dazu entscheidet über den Bezug einer Genossenschftswohnung der Vorstand der Genossenschaft und der wurde von allen Bewohnern und weiteren Personen, die einen Genossenschaftsanteil besitzen gewählt. Und der hat nach den Bestimmungen der Satzung der Genossenschaft zu entscheiden, in der z.B. drin steht, es sei eine Genossenschaft für Heikendorfer Einwohner und nur in Ausnahmesituationen dürfen Einwohner von aussen in die Genossenschaft aufgenommen werden.