Hilfe zur Weiterführung des Haushalts / Hauswirtschaftshilfe

Hilfe in anderen Lebenslagen (Sozialhilfe) – Hilfe zur Weiterführung des Haushalts / Hauswirtschaftshilfe

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Rechtsgrundlage

§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe